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Studienjahr 2007/2008 18. Dezember 2008 13. Stück Mitteilungsblatt – Sondernummer der Paris Lodron-Universität Salzburg...

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Studienjahr 2007/2008 18. Dezember 2008 13. Stück

Mitteilungsblatt – Sondernummer der Paris Lodron-Universität Salzburg 34. Geändertes Curriculum für das Bachelor- und Masterstudium Politikwissenschaft an der Universität Salzburg (Version 2008) [Diese Fassung ersetzt das Mitteilungsblatt Nr. 147 vom 11. Juni 2008]

§ 1 Ziele Das Bachelor- und Masterstudium der Politikwissenschaft strebt folgende übergreifende Bildungsziele an: (1) Erwerb umfassenden Wissens über politische Strukturen und Prozesse sowie methodischen Vorgehens. (2) Hinführung und Anleitung zum eigenständigen Wissenserwerb, kritischen Denken sowie Vernetzung und Teamarbeit. (3) Förderung eines kooperativen Verhältnisses zwischen Wissenschaft und politischer Praxis. (4) Demokratisches Verhalten und Toleranz: Bereitschaft und Fähigkeit, die eigenen Kenntnisse und Positionen der Konfrontation und Überprüfung auszusetzen. (5) Arbeitsökonomie und Arbeitstechniken: Fähigkeit, in Kenntnis und kritischer Anwendung der verschiedenen Arbeitstechniken die eigene Arbeit zielgerichtet zu planen und durchzuführen. (6) Kooperation und soziales Lernen: Bereitschaft und Fähigkeit, mit anderen (z.B. interdisziplinär, in Gruppen) zweckmäßig und solidarisch – auch mit von der Forschung Betroffenen – zusammenzuarbeiten.

§ 2 Qualifikationsprofil (1) Masterstudium Politikwissenschaft Das Studium der Politikwissenschaft vermittelt fachliche Qualifikationen, resultierend aus den Inhalten, die in den Teildisziplinen „Politische Theorie und Ideengeschichte“, „Vergleichende Politik“, „Österreichische Politik“, „Internationale Politik“ und „Politik der Europäischen Union“ gelehrt werden. Der erste Studienabschnitt vermittelt eine breit angelegte Grundausbildung. Im zweiten Studienabschnitt hat der/die Studierende die Möglichkeit, sich auf einzelne Teilgebiete zu spezialisieren, um sich hier künftig als Experte bzw. Expertin auszuweisen und dementsprechend Kontakte zu an diesem Fachwissen interessierten Unternehmen bzw. Institutionen und Organisationen zu knüpfen. Das politikwissenschaftliche Studium vermittelt weiters Schlüsselqualifikationen, die für den öffentlichen wie privaten Sektor als zukünftige Arbeitgeber gleichermaßen von Bedeutung sind. Die For-

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schungsleistungen, welche die Studierenden während des Studiums – vielfach in Teamarbeit – zu erbringen haben, verschaffen diesen nicht nur fachliche und methodische Kompetenz, sondern schulen gleichzeitig u.a. die Fähigkeit zu analytischem und vernetztem Denken, die Fähigkeit, selbständig und gleichzeitig im Team koordiniert zu agieren sowie Forschungsergebnisse schriftlich wie mündlich zu präsentieren. Kommunikative wie rhetorische Kompetenz ist dabei Ergebnis der hohen interaktiven Teile im Lehrangebot des Studiums. Das Studium der Politikwissenschaft betont den Praxisbezug. Dieser wird sichergestellt, indem über Forschungs- und Lehrkooperationen der Kontakt zu öffentlichen wie privaten Institutionen gepflegt wird und eine zweimonatige Pflichtpraxis im Studienplan integriert ist. Studierende sollen die Stelle, an der die Pflichtpraxis absolviert wird, orientiert an zukünftigen Berufsvorstellungen auswählen. Das Studium der Politikwissenschaft fördert die berufliche Mobilität und Flexibilität der Studierenden. Auslandsaufenthalte – die zwischen vier Wochen und einem gesamten Studienjahr betragen können – sind empfohlener Bestandteil der Ausbildung, werden unterstützt (es bestehen Verträge mit einer Reihe von Partneruniversitäten in europäischen Ländern, aber auch darüber hinaus) und tragen wesentlich zur hohen Qualifikation unserer Absolventinnen und Absolventen bei. Absolventinnen und Absolventen des Studiums der Politikwissenschaft sind vor allem in folgenden Berufs- und Tätigkeitsfeldern beschäftigt a. Tätigkeit in der Administration an der Schnittstelle Verwaltung/Politik im Bereich von Konzeption, Strategieentwicklung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf Landes-, Bundes- wie EUEbene b. Tätigkeit in der Administration im privatwirtschaftlichen Sektor im Bereich von Konzeption, Strategieentwicklung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit c. Tätigkeit in Interessengruppen im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Strategie- und Konzeptentwicklung auf Landes-, Bundes- und/oder EU-Ebene d. Tätigkeit in den Parteien im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Strategie- und Konzeptentwicklung auf Landes-, Bundes- und/oder EU-Ebene bzw. in den parlamentarisch verankerten Fraktionen auf Landes-, Bundes und/oder EU-Ebene e. Tätigkeit im Mediensektor als Journalistin/Journalist f. Tätigkeit in Institutionen der Europäischen Union oder in internationalen Organisationen g. Tätigkeit im Auswärtigen Höheren Dienst (diplomatische Laufbahn) h. Tätigkeit in der Lehre im universitären und außeruniversitären Bereich i. Tätigkeit im Bereich der politischen Bildung (Stiftungen, Akademien, Bildungswerke etc.) j. Tätigkeit in der Forschung im universitären und außeruniversitären Bereich (Universitätslaufbahn, Projektforschung, Tätigkeit für außeruniversitäre Forschungsinstitutionen) (2) Bachelorstudium Politikwissenschaft Das Qualifikationsprofil gem. (1) trifft insbesondere hinsichtlich der Berufsfelder a-e auch auf die AbsolventInnen des Bachelorstudiums Politikwissenschaft zu. Die zur selbständigen Arbeit anleitende wissenschaftliche Ausbildung im Rahmen der Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums bereitet auf eine in den genannten Berufsfeldern geforderte systematische, eigenständige, empirisch geleitete Wahrnehmung von politisch relevanten Problemen und zur projektorientierten Organisation von Problembearbeitungs- und Problemlösungsstrategien vor. Diese berufsfeldorientierte Anwendungsorientierung wird durch das achtwöchige Pflichtpraktikum unterstützt.

§ 3 Dauer, Gliederung und Stundenrahmen (1) Die Dauer des Bachelorstudiums Politikwissenschaft an der Universität Salzburg beträgt sechs Semester und umfasst 180 ECTS. Davon entfallen 136 ECTS bzw. 46 SSt. auf Pflichtfächer und das Pflichtpraktikum sowie 44 ECTS auf Wahlfächer.

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(2) Die Dauer des Masterstudiums Politikwissenschaft beträgt vier Semester und umfasst 120 ECTS. Davon entfallen 68 ECTS bzw. 18 SSt. auf Pflichtfächer, 30 ECTS auf die Masterarbeit, 10 ECTS auf die Masterprüfung und 22 ECTS auf Wahlfächer.

§ 4 Arten von Lehrveranstaltungen (1) Im Bachelor- und Masterstudium Politikwissenschaft werden folgende Arten von Lehrveranstaltungen (LV) unterschieden: 1. Vorlesungen (VO) geben einen Überblick über ein Fach oder eines seiner Teilgebiete, vermitteln grundlegendes Wissen und präsentieren unterschiedliche Lehrmeinungen und Methoden. Beurteilungen finden im Allgemeinen auf Grund mündlicher oder schriftlicher Abschlussprüfungen („Klausuren“) statt. 2. Proseminare (PS) dienen dem Erwerb von Fachwissen und der Einübung wissenschaftlicher Arbeitsweisen anhand exemplarischer Themenstellungen. Proseminare sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Die Leistungsfeststellung erfolgt meist auf Grund mündlicher und schriftlicher Arbeiten sowie Diskussionen und Reflexionen der Themenstellungen. Die Teilungszahl in Proseminaren beträgt 30. Proseminare können in einem fortgeschrittenen Stadium auch speziell die Erarbeitung und Diskussion klassischer bzw. zentraler Texte eines Gebietes beinhalten. Für das Proseminar Quantitative Methoden der politikwissenschaftlichen Forschung beträgt die Teilungszahl 15. 3. Seminare (SE) dienen dem Erwerb vertiefenden Fachwissens und der wissenschaftlichen Diskussion spezieller Themenstellungen. Seminare sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. Die Leistungsfeststellung erfolgt meist auf Grund mündlicher und schriftlicher Arbeiten sowie Diskussionen und Reflexionen der Themenstellungen. Die Teilungszahl in Seminaren beträgt 30. In einem SE können Bachelorarbeiten absolviert werden. 4. Masterseminar gibt den Studierenden die Möglichkeit, ihre Masterarbeit zu präsentieren und methodische Fragen der Fragestellung, Argumentation und Theoriebildung im Rahmen der Masterarbeit unter Anleitung der Lehrveranstaltungsleitung zu diskutieren. 5. Konversatorien (KO) dienen vorwiegend der Diskussion aktueller Entwicklungen in verschiedenen Bereichen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Konversatorien sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. 6. Proseminare/Seminare mit Exkursion (PS mit EX, SE mit EX) entsprechen dem Lehrveranstaltungstyp Proseminar bzw. Seminar und bieten darüber hinaus die Möglichkeit zur Kontaktnahme mit politischen oder wirtschaftlichen Institutionen sowie Lehr- und Forschungseinrichtungen im In- und Ausland. Proseminare bzw. Seminare mit Exkursion sind prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen. 7. Praktikum (PK) dient der berufsfeldorientierten Vertiefung der Inhalte des politikwissenschaftlichen Studiums. 8. Die Workload gemäß ECTS für diese Lehrveranstaltungstypen wird für eine Lehrveranstaltung im Umfang von 2 Semesterwochenstunden wie folgt festgelegt: - VO, VK, VU, KO, EX 3 ECTS Credits - PS, PU, PS mit EX 6 ECTS Credits - SE, SE mit EX 8 ECTS Credits (2) Schriftliche Arbeiten sind in ausgedruckter Form und als Textverarbeitungsdatei auf einem üblichen Speichermedium vorzulegen.

§ 5 Kernfächer der Politikwissenschaft 1. Politische Theorie und Ideengeschichte In diesem Fach werden grundlegende, historisch gewachsene Konzepte der Politischen Theorie und Philosophie vermittelt - mit besonderer Berücksichtigung der Entwicklung von Demokratie, Staatlichkeit und Gesellschaft im 20. und 21. Jahrhundert. Ziel ist, den Studierenden analytische Instrumente für theoriegeleitetes Herangehen an spezifische Themen-

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2.

3.

4.

5.

stellungen und für die kritische Auseinandersetzung mit politischen Ideologien zur Verfügung zu stellen. Diese Herangehensweise umfasst die Auseinandersetzung mit Fragen der Theoriebildung und die Problematisierung von Funktionen von Theorien in verschiedenen gesellschaftlichen und historischen Kontexten. Vergleichende Politik In diesem Fach werden gesellschaftliche und institutionelle Grundlagen verschiedener politischer Systeme und ihres Wandels (politische Institutionen, politische Soziologie, politische Kultur) behandelt sowie Strukturen (insbesondere Netzwerke und Denkweisen) ausführender Politik (policy) am Beispiel wichtiger Politikfelder analysiert. Österreichische Politik In diesem Fach werden das Entstehen, die gegenwärtigen Ausprägungen und Funktionsweisen des österreichischen politischen Systems behandelt sowie die Auswirkungen auf die politische Wirklichkeit und das Verhalten von Wählerinnen und Wählern untersucht. Internationale Politik In diesem Fach werden grundlegende Aspekte der Außenpolitik und Internationalen Politik behandelt. Unter Einschluss der "Grundlagen des Völkerrechts" erfolgt eine theoretische Vertiefung und Systematisierung sowie die exemplarische Behandlung internationaler Politik anhand von Einzelfragestellungen. Politik der Europäischen Union In diesem Fach werden der politische Prozess der Europäischen Integration, die Institutionen und Strukturen der EU sowie deren Funktionsweisen behandelt. Hinzu kommt die Analyse verschiedener EU-Politikbereiche.

§ 6 Bachelorstudium Es sind folgende Pflicht- und Wahlfächer zu absolvieren: (1) Studieneingangsphase Die Studieneingangsphase ist zu Beginn des Bachelorstudiums und umfasst sechs einführende Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 12 SSt. Neben dem „PS: Einführung in das Studium der Politikwissenschaft“ sind dies Einführungsvorlesungen aus den fünf Kernfächern. In diesen Lehrveranstaltungen werden Überblicke über das Fach Politikwissenschaft und seine Teilgebiete vermittelt sowie wissenschaftliche Arbeitsmethoden erlernt. Die Lehrveranstaltungen der Studieneingangsphase stellen die Voraussetzung für den Besuch weiterführender Lehrveranstaltungen dar, und es wird daher dringend empfohlen, die Studieneingangsphase im ersten Studienjahr zu absolvieren. Fach

Lehrveranstaltung

b

Politische Theorie und Ideengeschichte Vergleichende Politik

VO: Einführung in die Politische Theorie und Ideengeschichte I VO: Einführung in die Vergleichende Politik I

c

Österreichische Politik

VO: Einführung in die Österreichische Politik I

d

Internationale Politik

a

e f

SSt.

ECTS

2

3

2

3

2

3

VO: Einführung in die Internationale Politik I 2 VO: Einführung in die Politik der Europäischen 2 Politik der Europäischen Union Union I Einführung in die PolitikwisPS: Einführung in das Studium der Politikwis2 senschaft senschaft

3 3 6

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(2) Methoden der politikwissenschaftlichen Forschung Fach

Lehrveranstaltung

SSt.

ECTS

a

Methoden der politikwissenschaftlichen Forschung

VO: Einführung in die Methoden der politikwissenschaftlichen Forschung

2

3

b

Methoden der politikwissenschaftlichen Forschung

PS: Qualitative Methoden der politikwissenschaftlichen Forschung

2

6

c

Methoden der politikwissenschaftlichen Forschung

PS: Quantitative Methoden der politikwissenschaftlichen Forschung

2

6

SSt.

ECTS

(3) Grundlagen aus Nachbardisziplinen Fach a

Verfassungs- und Verwaltungsrecht

b

Volkswirtschaftslehre

c

Geschichte

d

Soziologie

Lehrveranstaltung

8 Einführende Lehrveranstaltungen aus den vier Fächern gemäß den jeweils aktuellen Empfeh- (4x2) lungen der Curricularkommission Politikwissenschaft über deren Anrechenbarkeit für das Diplomstudium Politikwissenschaft

4x3 12

(4) Grundlagen der Politikwissenschaft Fach

Lehrveranstaltung

SSt.

ECTS

a

Politische Theorie und Ideengeschichte

PS: Einführung in die Politische Theorie und Ideengeschichte II

2

6

b

Vergleichende Politik

PS: Einführung in die Vergleichende Politik II

2

6

c

Österreichische Politik

PS: Einführung in die Österreichische Politik II 2

6

d

Internationale Politik

PS: Einführung in die Internationale Politik II

2

6

e

Politik der Europäischen Union

PS: Einführung in die Politik der Europäischen 2 Union II

6

(5) Vertiefung der Politikwissenschaft Fach

Lehrveranstaltung

SSt.

ECTS

a

Politische Theorie und Ideengeschichte

SE: Politische Theorie und Ideengeschichte

2

8

b

Vergleichende Politik

SE: Vergleichende Politik

2

8

c

Österreichische Politik

SE: Österreichische Politik

2

8

d

Internationale Politik

SE: Internationale Politik

2

8

e

Politik der Europäischen Union SE: Politik der Europäischen Union

2

8

(6) Bachelorarbeit: Aus einem Kernfach gem. § 5 ist das Seminare gem. § 6 (5) mit einer Bachelorarbeit abzuschließen, welche über den üblichen Umfang von Seminararbeiten hinausgehend insgesamt 70.000 – 100.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen), das entspricht einer Normtextumfang von 40-55 Seiten, umfasst. Die Bachelorarbeit wird zusätzlich zum Seminar, in dem sie angefertigt wird, mit 6 ECTS bewertet. Der Lehrveranstaltungsleitung ist zu Beginn der Lehrveranstaltung mitzuteilen, wenn im Rahmen der besuchten Lehrveranstaltung die Vorlage einer Bachelorarbeit ge-

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plant ist. Die Benotung der Bachelorarbeit erfolgt gemeinsam mit dem Seminar, in dem sie vorgelegt wurde. (7) Wahlfach: Die Lehrveranstaltungen des Wahlfach sind im Umfang von zumindest 44 ECTS aus dem von der Curricularkommission für das Wahlfach empfohlenen Angebot der Universität zu wählen. Ausnahmen von diesen empfohlenen Lehrveranstaltungen für das Wahlfach bedürfen der Genehmigung durch den Vorsitzenden der Curricularkommission. Bei inhaltlich zusammenhängenden zumindest 24 SSt. aus einem Fach oder Sachgebiet kann jeweils ein "Studienschwerpunkt" zu diesem Fach oder Sachgebiet im Bachelorzeugnis ausgewiesen werden, bei zumindest 16 SSt. eine "Studienergänzung". Als Beispiele für solche ergänzenden Gebiete seien angeführt: • Rechtswissenschaft (z.B. Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht) • Kommunikationswissenschaft • Wirtschaftswissenschaft • Soziologie • Zeitgeschichte • European Union Studies • Gender studies • Sustainablility Studies • Regional Studies • Geografie und Raumordung etc. Das Wahlfach kann auch zur Ergänzung und Vertiefung der Politikwissenschaft mittels weiterer Lehrveranstaltungen aus Politikwissenschaft absolviert werden. (8) Pflichtpraxis (a) Studierende der Politikwissenschaft haben im Verlauf ihres Studiums, jedoch frühestens nach dem Ende des zweiten Semesters, eine Praxis zur Erschließung möglicher Berufsfelder im Ausmaß von acht Wochen zu absolvieren. Die Praxis kann zusammenhängend oder in Teilen abgelegt werden. Die Pflichtpraxis im Umfang von 8 Wochen wird mit 12 ECTS-Credits bewertet. (b) Die Praxis ist grundsätzlich außerhalb der Universität in von der Curricularkommission anerkannten Institutionen zu erwerben. Die Absicht der Absolvierung einer Praxis und die Wahl der Institution ist der Curricularkommission Politikwissenschaft zu melden. Vor Antritt der Praxis sind die fachlichen Anforderungen und Berichtspflichten mit einem/einer BetreuerIn zu vereinbaren. Als BetreuerIn einer Pflichtpraxis kommen alle habilitierten Lehrenden in Politikwissenschaft in Frage. (c) Die Ablegung der Praxis ist durch einen Bericht nachzuweisen, die wenigstens folgende Punkte zu enthalten hat: Ort und Dienststelle der Institution, Dauer der Praxis, Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten und ihre Bedeutung für ein künftiges Berufsfeld, Bestätigung durch die Institution. Dieser Bericht im Umfang von zumindest 10.000 Zeichen geht zu Handen des/der Betreuers/in aus dem Kreis der habilitierten Politikwissenschafter/innen. (d) Sollte die Absolvierung einer Praxis in begründeten Fällen außerhalb der Universität nicht möglich sein, so können Studierende nach Maßgabe der Möglichkeiten des Fachbereichs und mit Zustimmung des/der Vorsitzenden der Curricularkommission für Politikwissenschaft den Nachweis einer Praxis durch Mitwirkung an Forschungsvorhaben im Fachbereich erwerben. (e) In besonders begründeten Einzelfällen kann auf Beschluss der Curricularkommission von der Absolvierung einer Praxis abgesehen werden, wenn dafür im Umfang von zumindest 12 ECTS zusätzliche Lehrveranstaltungen absolviert werden.

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§ 7 Prüfungsordnung Bachelorstudium Zum erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiums sind erforderlich: • Nachweis der positiven Absolvierung der Lehrveranstaltungen der Pflicht- und der Wahlfächer. • Nachweis der positiven Beurteilung der Bachelorarbeit im Rahmen eines SE gem. § 6 (5). • Nachweis der Absolvierung des Pflichtpraktikums gem. § 6 (8).

§ 8 Masterstudium (1) Im Masterstudium sind zwei der fünf Kernfächer gemäß § 4 im Sinne von Schwerpunkten auszuwählen. Aus dem ersten Kernfach wird das Thema der Masterarbeit gewählt. Das zweite Kernfach dient einer Vertiefung. Aus allen nicht als Schwerpunkt gewählten Kernfächern ist jeweils eine LV zu absolvieren. Insgesamt sind im Masterstudium jedoch mindestens 3 Seminare zu absolvieren. Fach

Kernfach I (Schwerpunk I)

Lehrveranstaltung

SSt.

ECTS

a

SE zum Schwerpunkt

2

8

b

PS „Grundlegende Texte“ aus dem gewählten Fach

2

6

c

Masterseminar

2

8

Kernfach II (Schwerpunkt II)

d

SE/PS zum Schwerpunkt

2

6-8

e

PS „Grundlegende Texte“ aus dem gewählten Fach

2

6

Kernfächer III-V

f

Je eine LV aus dem Fach

6

18-22

Wissenschaftliche Reflexion

g

Lehrveranstaltung aus Wissenschaftstheorie der Sozialwissenschaften, sozialwissenschaftliche 2 Theorie, Projektmanagement

3

Insgesamt sind in den Fächern a-f zumindest 56 ECTS zu absolvieren. (2) Als Wahlfach sind 22 ECTS zu absolvieren, dabei gelten sinngemäß die Bestimmungen des § 6 (7). (3) Die Masterarbeit Die Masterarbeit dient dem Nachweis der Befähigung, wissenschaftliche Themen selbständig inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. Die Masterarbeit ist im als Schwerpunkt I angewählten Kernfach zu erstellen. Die Masterarbeit umfasst einen Arbeitsumfang von zumindest 30 ECTS, 180.000 – 270.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) bzw. 100 – 150 Normtextseiten. (a) Studierende sind berechtigt, das Thema vorzuschlagen oder aus einer Anzahl von Themenvorschlägen der zur Verfügung stehenden Betreuer/innen auszuwählen. Masterarbeiten können von Habilitierten des Fachbereichs vergeben und betreut werden. Bei Bedarf (und nach Genehmigung durch die Dekanin/den Dekan) können auch nicht habilitierte Mitarbeiter/innen des Fachbereichs mit der Betreuung von Masterarbeiten betraut werden.

Mitteilungsblatt 18. Dezember 2008 Seite 8

(b) Masterarbeiten können allein oder gemeinsam mit einer/einem anderen Studierenden verfasst werden. Im Fall einer nicht alleinigen Bearbeitung ist in der Masterarbeit aufzulisten, welche Teile der Arbeit von welcher/welchem Studierenden verfasst wurden. (c) Die Seminare zur Beratung bei der Masterarbeit (im Umfang von 2 SSt.; 8 ECTS-Punkte) bieten Hilfen bei der methodischen Vorgehensweise in der Masterarbeit. (d) Die Aufgabenstellung der Masterarbeit ist so zu wählen, dass den Studierenden die Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich und zumutbar ist. Dabei wird von einem Vollzeitstudierenden ohne begleitende Berufstätigkeit ausgegangen. Über Fragestellung, Methode, Literaturbasis und Terminplanung der Arbeit ist am Beginn des Betreuungsverhältnisses zwischen Studierender/Studierendem und Betreuer/in Konsens zu erzielen. (e) Studierende haben das Recht, sind aber auch verpflichtet, regelmäßig über den Fortschritt ihrer Masterarbeit dem/der Betreuer/in schriftlich zu berichten und ein Gespräch darüber zu führen. Bericht und Gespräch können im SE Beratung zur Masterarbeit im Rahmen eines Referates stattfinden und/oder individuell mit der/dem Betreuer/in vereinbart werden. (f) Ist das Betreuungsverhältnis aufgrund von Versäumnissen der Betreuerin/des Betreuers oder des/der Studierenden beeinträchtigt, hat die/der Studierende oder die/der Betreuer/in das Recht, die/den Curricularkommissionsvorsitzende/n davon schriftlich in Kenntnis zu setzen und allenfalls das Betreuungsverhältnis aufzulösen. Studierende können einen Wechsel der Betreuerin/des Betreuers bis zur Einreichung der Masterarbeit jederzeit und ohne Angabe von Gründen durchführen. (g) BetreuerInnen von Masterarbeiten sind verpflichtet, die von ihm/ihr betreuten Masterarbeiten jeweils per 31.1. und per 30.6. an die Curricularkommission Politikwissenschaft zu melden.

§ 9 Prüfungsordnung Masterstudium (1) Die Masterprüfung bildet den Abschluss des Masterstudiums. Die Prüfung erfolgt in Form einer mündlichen kommissionellen Fachprüfung, wobei jene zwei Kernfächer, welche als Schwerpunkte gewählt wurden, Gegenstand der Prüfung sind. Der mit der Masterprüfung verbundene Vorbereitungsumfang ist mit 10 ECTS festgesetzt. (2) Voraussetzung für das Antreten zur Masterprüfung ist die erfolgreiche Absolvierung der Pflichtund der Wahlfächer sowie die Approbation der Masterarbeit.

§ 10 Nachweis besonderer Vorkenntnisse für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen (1) Die Ausbildung in den fünf Kernfächern der Politikwissenschaft erfolgt nach einem dreistufigen Modell. Auf einführende Vorlesung in das jeweilige Kernfach und das parallel dazu absolvierbare Proseminar zur Einführung in das Studium der Politikwissenschaft folgen für jedes Kernfach je ein einführendes Proseminar sowie ein weiterführendes und vertiefendes Seminar. Den Studierenden wird die Absolvierung dieser Lehrveranstaltungen in dieser Reihenfolge empfohlen. (2) Für die Anmeldung zu einem Proseminar in den Kernfächern ist für Studierende des Bachelorstudiums Politikwissenschaft der Nachweis über die positive Beurteilung des „PS: Einführung in das Studium der Politikwissenschaft“ zu erbringen. (3) Die Methodenausbildung folgt einem Stufenaufbau, bei dem die VL und das PS „Qualitative Methoden der politikwissenschaftlichen Forschung“ parallel und das PS „Quantitative Methoden der politikwissenschaftlichen Forschung“ in einem darauf folgenden Semester zu absolvieren sind.

Mitteilungsblatt 18. Dezember 2008 Seite 9

(4) Bei Lehrveranstaltungen mit beschränkter TeilnehmerInnenzahl und Verpflichtung zur persönlichen Anmeldung werden bei Überschreitung der Teilungszahl durch die Anzahl der Anmeldungen Studierende der Politikwissenschaft gegenüber Studierenden anderer Studienrichtungen bevorzugt. Studierende der Politikwissenschaft werden abhängig vom Studienfortschritt in Lehrveranstaltungen aufgenommen, wobei jene Studierende, welche im Studienplan weiter fortgeschritten sind, bevorzugt werden. Freie Plätze werden an Studierende anderer Studienrichtungen in der Reihenfolge des Einlangens der Anmeldungen vergeben.

§ 11 Auslandsstudien (1) Der Fachbereich Geschichts- und Politikwissenschaft ist Teil eines umfassenden Netzwerkes europäischer politikwissenschaftlicher Institute, welche im Rahmen des von der Europäischen Union geförderten ERASMUS/SOKRATES-Programms Studierenden die Möglichkeit zu Studienaufenthalten im Ausland bietet. Daneben unterhält die Universität Salzburg eine große Zahl von Partnerschaften mit europäischen und außereuropäischen Universitäten. (2) Diese Programme bieten Studierenden weitreichende Möglichkeiten, Teile ihres Studiums im Ausland zu absolvieren, wobei die gesetzliche Gewährleistung besteht, dass die im Ausland abgelegten Prüfungen für das Studium in Österreich anerkannt werden. (3) Auslandserfahrungen, Sprachkenntnisse und die Bereitschaft zur Mobilität erhöhen die Berufsund Karrierechancen der Absolventinnen und Absolventen. Die Curricularkommission Politikwissenschaft empfiehlt Studierenden daher die Absolvierung des Auslandsstudienaufenthalts während des Bachelor- oder Masterstudiums.

§ 12 Fremdsprachliche Fachausbildung Im Rahmen des Bachelor- und des Masterstudiums sind jeweils im Rahmen der Pflicht- und Wahlfächer Lehrveranstaltungen im Ausmaß von mindestens 2 SSt. zu absolvieren, welche in einer lebenden Fremdsprache abgehalten werden. Die erfolgreiche Ablegung von Prüfungen im Rahmen eines Studienaufenthaltes im fremdsprachigen Ausland erfüllt diese Anforderung.

§ 13 Akademische Grade (1) Die Bezeichnung des akademischen Grades für das Bachelorstudium Politikwissenschaft lautet: „Bachelor of Arts“, abgekürzt „BA“. (2) Die Bezeichnung des akademischen Grads für das Masterstudium Politikwissenschaft lautet: „Master of Arts“, abgekürzt „MA“.

§ 14 Studierende mit körperlicher Behinderung (1) Körperbehinderten Studierenden soll im Studium kein Nachteil aus ihrer Behinderung erwachsen. (2) Dem Antrag auf Genehmigung einer abweichenden Prüfungsmethode an die Lehrveranstaltungsleitung ist zu entsprechen, wenn der/die Studierende eine länger andauernde Behinderung nachweist, welche die Ablegung der Prüfung in der vorgeschriebenen Methode unmöglich macht, und der Inhalt und die Anforderungen der Prüfung durch eine abweichende Methode nicht beeinträchtigt werden.

Mitteilungsblatt 18. Dezember 2008 Seite 10

§ 15 Inkrafttreten (1) Das Curriculum tritt mit dem auf die Kundmachung im Mitteilungsblatt der Universität Salzburg folgenden Tag in Kraft. (2) Studierende, die nach Studienplan 2000 und 2005 studieren, können ab Inkrafttreten dieses Studienplanes auf den neuen Studienplan umsteigen. Studierende, die nach Studienplan 2000 und 2005 studieren, werden mit Ende des Wintersemesters 2010/2011 (28.02.2011) automatisch in den neuen Studienplan überführt. (3) Lehrveranstaltungen, die nach dem letzten gültigen Studienplan von 2000 und 2005 im Diplomstudium Politikwissenschaft absolviert wurden, werden sowohl für das Bachelorstudium Politikwissenschaft als auch für das Masterstudium Politikwissenschaft im jeweils äquivalenten Ausmaß an SSt. bzw. ECTS angerechnet, soweit sie inhaltlich übereinstimmend sind. Für die Anerkennung und administrative Abwicklung ist das Vizerektorat für Lehre in Kooperation mit der Curricularkommission Politikwissenschaft zuständig. (4) Die detaillierten Anrechnungen von Lehrveranstaltungen, welche nach dem letzten gültigen Studienplan von 2000 und 2005 im Diplomstudium Politikwissenschaft absolviert wurden, für die Prüfungsfächer dieses Studienplanes sind im Anhang dieses Studienplanes ausgeführt. Folgt die/der Studierende dieser Vorgabe, ist kein Anrechnungsbescheid notwendig. Weicht der/die Studierende von dieser Vorgabe ab, ist ein Antrag an das Vizerektorat für Lehre zur Anerkennung notwendig, welcher beim Vorsitzenden der Curricularkommission Politikwissenschaft einzubringen ist.

Mitteilungsblatt 18. Dezember 2008 Seite 11

Anhang: Anrechnungstabelle für den Umstieg vom Diplomstudium Politikwissenschaft auf das Bachelor- und Masterstudium Politikwissenschaft Fach

Lehrveranstaltung

Einführung in die Politikwissenschaft Politische Theorie und Ideengeschichte Vergleichende Politik Österreichische Politik Internationale Politik Politik der Europäischen Union Methoden der politikwissenschaftlichen Forschung Methoden der politikwissenschaftlichen Forschung Methoden der politikwissenschaftlichen Forschung Verfassungs- und Verwaltungsrecht Volkswirtschaftslehre Geschichte Soziologie Politische Theorie und Ideengeschichte Vergleichende Politik Österreichische Politik Internationale Politik Politik der Europäischen Union Politische Theorie und Ideengeschichte Vergleichende Politik Österreichische Politik Internationale Politik Politik der Europäischen Union Wahlfächer

PS: Einführung in das Studium der Politikwissenschaft VO: Einführung in die Politische Theorie und Ideengeschichte VO: Einführung in die Vergleichende Politik VO: Einführung in die Österreichische Politik VO: Einführung in die Internationale Politik VO: Einführung in die Politik der Europäischen Union VO: Einführung in die Methoden der politikwissenschaftlichen Forschung

Pflichtpraktikum Schwerpunkt I

Schwerpunkt II

LV aus übrigen Kernfächern Wissenschaftliche Reflexion

Curriculum Diplom Bachelor/ Master § 4 (1) f § 6 (1) f § 4 (1) a

§ 6 (1) a

§ 4 (1) b § 4 (1) c § 4 (1) d § 4 (1) e

§ 6 (1) b § 6 (1) c § 6 (1) d § 6 (1) e

§ 4 (2) a

§ 6 (2) a

PS: Einführung in die qualitativen Methoden der politikwissenschaftlichen Forschung

§ 4 (2) b

§ 6 (2) b

PS: Einführung in die quantitativen Methoden der politikwissenschaftlichen Forschung

§ 4 (2) c

§ 6 (2) c

Einführende Lehrveranstaltungen aus den vier Fächern gemäß der jeweiligen Empfehlung der CK Politikwissenschaft

§ 4 (3) a

§ 6 (3) a

§ 4 (3) b § 4 (3) c § 4 (3) d § 4 (4) a

§ 6 (3) b § 6 (3) c § 6 (3) d § 6 (4) a

PS: Einführung in die Politische Theorie und Ideengeschichte PS: Einführung in die Vergleichende Politik PS: Einführung in die Österreichische Politik PS: Einführung in die Internationale Politik PS: Einführung in die Politik der Europäischen Union SE aus Politischer Theorie und Ideengeschichte

§ 4 (4) b § 4 (4) c § 4 (4) d § 4 (4 e)

§ 6 (4) b § 6 (4) c § 6 (4) d § 6 (4) e

§ 5 (1) a

§ 6 (1) a

SE aus Vergleichender Politik SE aus Österreichischer Politik SE aus Internationaler Politik SE aus Politik der Europäischen Union

§ 5 (1) b § 5 (1) c § 5 (1) d § 5 (1) e

§ 6 (1) b § 6 (1) c § 6 (1) d § 6 (1) e

§ 12 §8 § 5 (2) 1 § 5 (1) § 5 (2) 3 § 5 (3) 1 § 5 (3) 1

§§ 6 (7) und 8 (2) § 6 (8) § 8 (1) a § 8 (1) b § 8 (1) c § 8 (1) d § 8 (1) e

§ 5 (1-3)

§ 8 (1) f

§ 5 (4)

§ 8 (1) g

PS „Grundlegende Texte“ aus dem gewählten Fach SE aus dem gewählten Fach SE: Masterseminar PS „Grundlegende Texte“ aus dem gewählten Fach Weitere Lehrveranstaltungen aus dem Schwerpunktfach zumindest 1 LV aus jenen Kernfächern, welche nicht als Schwerpunktfach gewählt worden sind. LV aus Wissenschaftstheorie oder Theorie der Sozialwissenschaften oder Projektmanagement

Mitteilungsblatt 18. Dezember 2008 Seite 12

Impressum Herausgeber und Verleger: Rektor der Paris Lodron-Universität Salzburg O.Univ.-Prof. Dr. Heinrich Schmidinger Redaktion: Johann Leitner alle: Kapitelgasse 4-6 A-5020 Salzburg